Öffentlichkeitsbeteiligung und aktuelle Informationen zu Planungen

Auf dieser Seite können Sie sich über aktuelle formelle Öffentlichkeitsbeteiligungen informieren. Die Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt mindestens sieben Tage vor Auslegung des Planverfahrens im Amtsblatt.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Planungsverfahren. Dabei wird bei der Bauleitplanung grundsätzlich zwischen der "frühzeitigen Bürgerbeteiligung" und der "öffentlichen Auslegung" unterschieden. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen umfassen neben den laufenden Verfahren der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung auch Auslegungen zu Planungen anderer Behörden.

Während der Auslegung hat jedermann Gelegenheit, Anregungen zum ausgelegten Planverfahren mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN

Ansprechpartner

Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Telefon. 03672 486-620
Fax. 03672 486-625
E-Mail. planung@rudolstadt.de

  • Bebauungsplan Nr. 1.1 „Gewerbegebiet Volkstedt/Schwarza“ (vorher: „Gewerbegebiet Schwarza“ Neufassung) - Öffentliche Auslegung des Entwurfes

    Dokumente Online einsehen: 

    ➸ Planzeichnung
    Bekanntmachung
    Begründung
    Übersichtslageplan
    Lageplan externe Kompensationsmaßnahmen
    Formblatt
    Umweltbericht
    umweltbezogene Stellungnahmen
    Bericht zur orientierenden Baugrundvor- und Bodenschadstoffuntersuchung
    Schalltechnisches Gutachten
    Merkblatt Datenschutz

    Bebauungsplan Nr. 1.1 „Gewerbegebiet Volkstedt/Schwarza“ (vorher: „Gewerbegebiet Schwarza“ Neufassung) - Öffentliche Auslegung des Entwurfes

    Der Stadtrat der Stadt Rudolstadt hat am 29. Juni 2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1.1 „Gewerbegebiet Volkstedt/Schwarza“ sowie dessen Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 12. Mai 2023 gebilligt und die Durchführung der der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen (Beschluss Nr. 53/2023). Zudem wurde die geänderte Bezeichnung des Bebauungsplanes zur Konkretisierung der räumlichen Zuordnung beschlossen.

    Ziel der Planung ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der bebauten und unbebauten Gewerbeflächen im bestehenden Gewerbegebiet unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben zu schaffen. Dabei werden zeichnerische und textliche Festsetzungen auf Grundlage aktueller Gutachten überarbeitet und ergänzt.

    Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht und den ergänzenden Unterlagen (Schallschutzprognose, etc.) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung wird auf der Internetseite der Stadt Rudolstadt unter der Adresse https://www.rudolstadt.de/stadt/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom

    01. September 2023 bis einschließlich 04. Oktober 2023

    veröffentlicht (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB).

    Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen:

    1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (Datum: Posteingangsstempel) abgegeben werden können,
    2. dass Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse: gis@rudolstadt.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können z. B. durch Posteinwurf in die Urne im Bürgerservice oder an folgende Adresse: Stadt Rudolstadt, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Markt 7 in 07407 Rudolstadt.
    3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und
    4. dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Unterlagen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in Form der öffentlichen Auslegung im o. g. Zeitraum in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, 07407 Rudolstadt, Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses während folgender Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt werden:
       
    Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr
    Sonnabend 09:00 bis 12:00 Uhr.

    Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

     

    Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und im Rahmen der öffentlichen Auslegung einsehbar:

    Umweltbericht mit einer Bestandserfassung und -bewertung aller Schutzgüter, einer Prognose der Umweltwirkungen auf diese Schutzgüter sowie mit einer naturschutzrechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsbewertung und Aussagen zur Erforderlichkeit interner und externer Ausgleichsmaßnahmen

    Lageplan der externen Kompensationsmaßnahme mit Darstellung der geplanten Anlage einer Streuobstwiese in der Flur 9, Gemarkung Rudolstadt (Sommerberge)

    Schalltechnisches Gutachten als Grundlage von Festsetzungen zum vorbeugenden Schallschutz (Gliederung des Gewerbegebietes in Teilflächen mit Festsetzung von Emissionskontingenten im eingeschränkten Gewerbegebiet)

    Bericht zur orientierenden Baugrundvor- und Bodenschadstoffuntersuchung: Informationen zur geologischen Situation, zur Eignung des Baugrundes und zur Versickerungsfähigkeit; abfalltechnische Bewertung und Einstufung nach LAGA M20 Thüringer Regelung für ausgewählte unbebaute Grundstücke.

     

    Die Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen des Vorentwurfes vom 21. Oktober 2019 beziehen sich auf folgende Umweltbelange:


    Arten- und Naturschutz

    • Stellungnahme Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt vom 09. Dezember 2019: Hinweise zu einheimischen, nicht einheimischen und invasiven, gebietsfremden Baum- und Straucharten sowie zur Bewertung der Ausgangsfläche für die Kompensationsmaßnahme; Hinweise zur Überarbeitung der textlichen und zeich- nerischen Festsetzungen


    Wasserwirtschaft

    • Stellungnahme Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt vom 09. Dezember 2019: Hinweis zum Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Saale und zum verrohrten Schremschebach
    • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 10. Dezember 2019: Bestätigung der korrekten Übernahme des ÜSG der Saale und Hinweis auf die beabsichtigte Neufestsetzung


    Immissionsschutz

    • Stellungnahme Thüringer Landesverwaltungsamt vom 27. November 2019: Hinweis zur Festsetzung der Emissionskontingente
    • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 10. Dezember 2019: Hinweis auf Einhaltung Planungsgrundsatz des § 50 BImSchG


    Bodenschutz

    • Stellungnahme Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt vom 09. Dezember 2019: Hinweis auf ehemalige Nutzungen und mögliche Altlastenverdachtsflächen sowie zur erforderlichen Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde

    Der beiliegende Übersichtsplan (ohne Maßstab) stellt die ungefähre Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes dar und dient nur zur allgemeinen Information. Zusätzlich werden Ausgleichsmaßnahmen in einem externen Geltungsbereich (Gemarkung Rudolstadt, Flur 9, Flurstücke 654 (tlw.), 983/666 (tlw.) und 984/666 (tlw.)) planungsrechtlich gesichert.

     

    Reichl
    Bürgermeister