Die Stadt Rudolstadt schreibt als gesetzliche Vertreterin der Gesamtheit der am Auseinandersetzungsverfahren in Teichröda Beteiligten das unbebaute Grundstück südlich der Mühlenstraße in Teichröda mit Bebauungsverpflichtung öffentlich zum Verkauf aus:

Baulücke in 07407 Rudolstadt/ Ortsteil Teichröda, Mühlenstraße

Lage

Das Grundstück befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Teichröda unmittelbar an der Ortsdurchfahrtstraße (Mühlenstraße). Über die nahegelegene Bundesstraße B 85 besteht eine verkehrsgünstige Anbindung nach Rudolstadt (ca. 6  km) sowie in die Landeshauptstadt Erfurt (ca. 38 km). Der nächste Autobahnanschluss an die A 71 (bei Trassdorf) liegt ca. 30 km und an die A 4 (bei Magdala) ca. 25 km entfernt. Eine Bushaltestelle befindet sich in ca. 300 m Entfernung.

Das zum Verkauf vorgesehene Flurstück ist in der Abbildung durch rote Umrandung hervorgehoben.

Allgemeine Grundstücks- und Gebäudedaten

Gemarkung / Flur Teichröda / 1
Flurstück 62/7
Grundstücksgröße 1.924 m²
Objektart unbebautes Grundstück

Objektbeschreibung

Das zu veräußernde Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und ist im Flächennutzungsplan der ehemaligen Stadt Remda-Teichel von 2006 als Grünfläche dargestellt. Nachrichtlich übernommen wurde in den Flächennutzungsplan das Denkmalensemble „Ortslage Teichröda“.

Das Grundstück soll zur Neubebauung mit einem Einfamilienhaus zur Sicherung des Wohnungsbedarfs des Ortsteils mit Bebauungsverpflichtung öffentlich ausgeschrieben werden. Der Mindestkaufpreis im Rahmen der Ausschreibung beträgt 48 €/m².

Eine Bebaubarkeit des im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegenen Grundstückes ist unter Berücksichtigung von Vorgaben (u. a. zum Denkmalschutz, Umwelt-/ Naturschutz, Planungsrecht) möglich.

Aufgrund der Lage im Denkmalensemble „Ortstrand Teichröda“ bestehen aus denkmalfachlicher Sicht erhöhte Anforderungen an die bauliche Ausführung von Neubauten (u. a. Lage im Grundstück, Ausrichtung, Kubatur, Geschossigkeit und Gestaltung/Materialität). Der Neubau hat sich hinsichtlich dieser Parameter in die geschützte Umgebung einzufügen. Zur Gewährleistung der höheren gestalterisch-architektonischen Anforderungen ist das geplante Bauvorhaben im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahrens (erfolgt im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens) mit den Denkmalschutzbehörden abzustimmen. Zudem ist aufgrund der Lage in einem archäologisch relevanten Gebiet bei Bodeneingriffen die Abstimmung mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie erforderlich.

Im Jahr 2022 wurde das Landratsamt ein positiver Bauvorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit u. a. mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt:

- Wohngebäude sind in der Mühlenstraße in ortstypischer Bauweise der angrenzenden Straße zugeordnet. Die Einordnung eines Wohnhauses als Hauptgebäude muss im nördlichen Grundstücksbereich in einem Abstand von max. ca. 7 m zur gemeinsamen Grenze Straße/Grundstück erfolgen. Untergeordnete Nebengebäude und Garagen können dahinter zurückbleiben, sollten aber zum Hauptgebäude räumlich und funktional zuordenbar erscheinen.

- Ortsbildtypisch sind zweigeschossige Wohngebäude mit Sattel- und Krüppelwalmdächern und einer Dachneigung von ca. 35° bis 45°.

- Weitere ortstypische Gestaltungskriterien im Sinne des § 84 der Thüringer Bauordnung können der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den OT Teichröda entnommen werden. Die Satzung (Lageplan und Begründung) ist auf der Internetseite der Stadt Rudolstadt im Geoportal einsehbar.

- Die höhenmäßige Einordnung des Vorhabens ist auf Grundlage eines Vermessungsplanes (Baugrundstück mit angrenzenden Verkehrsflächen) im Baugenehmigungsverfahren darzustellen. Höhenbezugspunkt ist die Oberkante der nördlich angrenzenden Mühlenstraße.

- Das Vorhaben stellt gemäß § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Der Verursacher eines Eingriffes ist nach § 15 Abs. 1 BNatSchG verpflichtet unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen). In einem Freiflächengestaltungsplan zum Antrag auf Baugenehmigung sind geeignete Kompensationsmaßnahme für den mit dem durch das Bauvorhaben verursachten Eingriff in Natur und Landschaft vorzuschlagen und darzustellen (z. B. Pflanzung hochstämmiger Obst- oder Laubbäume oder Heckenpflanzung).

Nach Auskunft der Versorgungsträger liegen keine Erschließungsanlagen auf den zu veräußernden Grundstücksflächen. Das Flurstück 62/7 wird von einer Freileitung der TEAG im Randbereich überspannt, welche durch Grunddienstbarkeit gesichert ist. Ein Anschluss an den Leitungsbestand in den angrenzenden Straßenräumen ist möglich. Auf den Grundstücken lastet kein gestundeter Kläranlagenbeitrag zu Gunsten des ZWA


Kaufkonditionen

Mindestkaufpreis 92.352,00 €
zzgl. Nebenkosten u. a. Grunderwerbssteuer, Kosten für Eigentumsumschreibung, Notarkosten, sonstige Kosten
Verfügbar ab sofort

 


Sonstige Angaben/ Kontakt

Ihr Kaufangebot richten Sie bitte mit Angabe des Käufers und des Kaufpreisgebotes unter Beifügung nachfolgend aufgeführter Unterlagen und Angaben an die Stadtverwaltung Ru-dolstadt, Sachgebiet (SG) Liegenschaften, Markt 7, 07407 Rudolstadt:

  • Vollständiger Vorname und Nachname des Käufers bzw. der Käufer
  • bei gewerblichen Käufern Auszug aus dem Handelsregister und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bonitätsnachweis
  • Information, in welcher Höhe zur Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld als Belastung in Abt. III des Grundbuches vorgesehen ist
  • Nutzungs-/ Bebauungs-/ Sanierungskonzept.

 

Hinweise

Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung. Die Stadt Rudolstadt behält sich vor, das Verkaufsverfahren aufzuheben, wenn für sie kein wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen ist.

 

Für weitere Informationen zum Objekt und Rückfragen steht das Sachgebiet (SG) Liegenschaften unter der Tel. (0 36 72) 48 62 30 bzw. per E-Mail über liegenschaften@rudolstadt.de zur Verfügung. Eine Besichtigung des Ausschreibungsobjektes ist nach vorheriger Absprache mit dem SG Liegenschaften möglich.

letzte Aktualisierung 30.11.2023

Hinweise

Die Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr übernommen.
Datengrundlage Lageplan und Luftbild: Geobasisdaten der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung.