Finden Sie schnell und unkompliziert den richtigen Ansprechpartner.
Bescheinigungen zu Steuervergünstigungen
Erteilung der Bescheinigung von Steuerbegünstigungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Stadt Rudolstadt - Sanierungssatzung "Altstadt Rudolstadt" und Sanierungssatzung "Ortskern Schwarza".
Voraussetzungen:
Vor Beginn der Baumaßnahmen ist die sanierungsrechtliche Genehmigung sowie auf Antrag eine Vereinbarung mit der Stadt Rudolstadt über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen entsprechend der Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz-Bescheinigungsrichtlinien (Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 49/2017 vom 04.12.2017) erforderlich.
Informationsblatt:
Erforderliche Unterlagen:
- formloser Antrag zur Vereinbarung
- Kostenvoranschläge zu den geplanten Maßnahmen
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach Abschluss der Maßnahme (einschließlich Rechnungs- und Einzahlungsbelegen)
Ansprechpartner
Sachgebiet Stadtsanierung
Telefon. 03672 486-621
Fax. 03672 48648-621
E-Mail. sanierung@rudolstadt.de