Bescheinigungen zu Steuervergünstigungen

Erteilung der Bescheinigung von Steuerbegünstigungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Stadt Rudolstadt - Sanierungssatzung "Östliche Altstadt Rudolstadt mit Bereichen nördlich der Stiftsgasse und südlich der Mauerstraße" und Sanierungssatzung "Ortskern Schwarza".

Voraussetzungen:

Vor Beginn der Baumaßnahmen ist die sanierungsrechtliche Genehmigung sowie auf Antrag eine Vereinbarung mit der Stadt Rudolstadt über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen entsprechend der Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz-Bescheinigungsrichtlinien (Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 49/2017 vom 04.12.2017) erforderlich.

Informationsblatt:

Erforderliche Unterlagen:

  • formloser Antrag zur Vereinbarung
  • Kostenvoranschläge zu den geplanten Maßnahmen oder Kostenschätzung
  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach Abschluss der Maßnahme (einschließlich Rechnungs- und Einzahlungsbelegen)

Ansprechpartner

Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Bereich Stadtsanierung
Telefon. 03672 486-621
Fax. 03672 48648-621
E-Mail. sanierung@rudolstadt.de