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Stadtsanierung
Fachdienst: Stadtplanung und Stadtentwicklung
Ihr direkter Kontakt
- Stadtverwaltung Rudolstadt
- Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Stadtsanierung
- Markt 7
- 07407 Rudolstadt
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- 03672 486-625
Unsere Sprechzeiten
- Montag geschlossen
- Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
- Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Claudia Schmidt
- 03672 486-626
- E-Mail schreiben
- 03672 48648-626
Anita Stephan
- 03672 486-621
- E-Mail schreiben
- 03672 48648-621
Unsere Aufgaben und Themengebiete
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Planung, Koordinierung und Beratung bei der Durchführung und Betreuung von öffentlichen sowie privaten Maßnahmen in den Sanierungsgebieten
... einschließlich Koordinierung der Förderung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden (u. a. Bescheinigungen zu Steuerbegünstigungen; Mehraufwandsförderungen)
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Durchführung von städtebaulichen Planungen in den Satzungsgebieten...
... wie z. B. Erarbeitung und Umsetzung von Bebauungsplänen, städtebaulichen Entwicklungskonzepten für Einzelstandorte, städtebaulichen Rahmenplanungen; Erarbeitung und Vollzug von städtebaulichen Satzungen wie Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungssatzungen
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Erarbeitung planungsrechtlicher Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren einschließlich der Erteilung sanierungsrechtlicher Genehmigungen und ...
... Erteilung der Genehmigungen nach § 173 BauGB in Gebieten mit Erhaltungssatzungen
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Beratung von Bürgern, Bauherren und Investoren zu planungs-, sanierungs- und gestaltungsrechtlichen Zielstellungen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Bauvorhaben in den Gebieten der ...
... Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen sowie in den Sanierungsgebieten bei der Vorbereitung und Umsetzung von Bauvorhaben einschließlich Beratung und Abstimmung zur Farbgebung von Gebäuden.
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Außenwerbung
Für das Stadtgebiet Rudolstadt wurde die Rudolstädter Werbeanlagensatzung (RuWerbeAnlS) erlassen, welche die Errichtung, Aufstellung, Änderung und den Betrieb von Anlagen der Außenwerbung einschließlich Warenautomaten im Sinne des § 10 Thüringer Bauordnung (ThürBO) regelt. Der Geltungsbereich der RuWerbeAnlS umfasst die Schutzzonen I (Sanierungsgebiet Altstadt Rudolstadt), II (Erhaltungssatzungsgebiet Altstadt, Villenviertel Rudolstadt und alte Ortskerne) und III (an die vorgenannten Schutzzonen angrenzende Einzelhandels- und Dienstleistungszentren) sowie die festgelegten Wohngebiete.
Die in § 1 Abs. 1 der RuWerbeAnlS benannten Karten (Anlagen 1-19) können in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Sie erhalten detaillierte Informationen zu:
- Gebieten mit Gestaltungs- und Erhaltungssatzung
- Sanierungsgebiete
- Sanierungsrechtliche Genehmigungen
- Bescheinigungen zu Steuervergünstigungen
- Mehraufwandsförderung
- Städtebauförderung
- Genehmigungen in Erhaltungssatzungsgebieten nach § 173 BauGB
- Befreiungen von der Gestaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt"
- Farbabstimmungen in den Satzungsgebieten
- Außenwerbung
Elektronische Post (E-Mail)
Die auf den Internetseiten unter rudolstadt.de genannten E-Mail-Adressen dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
Bei der Kommunikation mit den E-Mail-Adressen werden folgende Dateitypen als Anhang/Anlage akzeptiert:
*.docx | *.xlsx | *.pdf | *.pptx | *.ppsx | *.jpg | *.jpeg | *.tif | *.png | *.bmp | *.zip | *.7z
Nicht akzeptiert werden:
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Sobald Anlage/Anhang einer E-Mail über einen nicht zugelassenen Dateitypen verfügen, wird die betroffene E-Mail vollständig abgewiesen und nicht zugestellt. Eine diesbezügliche Information über die Abweisung kann nicht garantiert werden.