Der Rudolstädter Stadtrat

Der Stadtrat als Hauptorgan der Stadt und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger entscheidet über alle Angelegenheiten der Kommune. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die vom Bürgermeister geleitete Stadtverwaltung handelt. Alle fünf Jahre wird der Stadtrat gewählt; wahlberechtigt bei kommunalen Wahlen sind, neben den Rudolstädter Bürgerinnen und Bürgern, auch Bürger der EU-Staaten, die ihren Wohnsitz in Rudolstadt haben.

Die Kommunalordnung, die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Stadtrates bestimmen den Rahmen für die Entscheidungen, die dem Stadtrat oder den Ausschüssen vorbehalten sind.

Sitzungstermine und Tagesordnungen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Rudolstadt.

Eine Sitzung des Stadtrates findet in der Regel einmal monatlich an einem Donnerstag statt. Sie besteht aus einem öffentlichen und einem nicht öffentlichen Teil. Ort und Zeit sowie die Tagesordnungspunkte zur öffentlichen Stadtratssitzung werden rechtzeitig zuvor auf unserer Internetseite "Amtliche Bekanntmachungen" bekannt gemacht. In öffentlicher Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse gefasste Beschlüsse werden im "Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und seiner Städte und Gemeinden" bekannt gemacht. Die Niederschriften zu den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse sowie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse können im Büro des Stadtrats und in den jeweiligen Fachdiensten während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Ansprechpartner

Büro des Stadtrates
Telefon. 03672 486-121
Fax. 03672 486-127
E-Mail. stadtrat@rudolstadt.de

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