Informationen zur Beurkundung einer Geburt

Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist immer das Standesamt, in dessen Gebiet das Ereignis stattfand.

Allgemeine Hinweise:

  • alle Urkunden müssen im Original vorliegen, die Sie nach Bearbeitung wieder ausgehändigt bekommen
  • fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher) benötigt

Ihr direkter Kontakt


Das Standesamt benötigt für die Beurkundung der Geburt folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • falls möglich, Bescheinigung von einer/m Ärztin/Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspflegers, soweit sie/er bei der Geburt zugegen war

Ledige Mutter:

  • Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters
  • Vaterschaftsanerkennung (wenn vorgeburtlich erfolgt) und ggf. Sorgeerklärung

Verheiratete Mutter:

  • Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Geburtsurkunden beider Elternteile

Geschiedene Mutter:

  • Heiratsurkunde der Vorehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvater
  • Vaterschaftsanerkennung (wenn vorgeburtlich erfolgt) und ggf. Sorgeerklärung

 

Wir weisen Sie höflichst darauf hin, dass in besonderen Fällen weitere Unterlagen erforderlich sein können.