Öffentlichkeitsbeteiligung und aktuelle Informationen zu Planungen
Auf dieser Seite können Sie sich über aktuelle formelle Öffentlichkeitsbeteiligungen informieren. Die Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt mindestens sieben Tage vor Auslegung des Planverfahrens im Amtsblatt.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Planungsverfahren. Dabei wird bei der Bauleitplanung grundsätzlich zwischen der "frühzeitigen Bürgerbeteiligung" und der "öffentlichen Auslegung" unterschieden. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen umfassen neben den laufenden Verfahren der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung auch Auslegungen zu Planungen anderer Behörden.
Während der Auslegung hat jedermann Gelegenheit, Anregungen zum ausgelegten Planverfahren mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Ansprechpartner
Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Telefon. 03672 486-620
Fax. 03672 486-625
E-Mail. planung@rudolstadt.de
Öffentliche Auslegungen und Bekanntmachungen
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Cumbach: Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:
Gemarkung: Cumbach Flur: 2 Flurstücke: 321, 332, 468, 572/330, 600/433, 848/467 Flur: 3 Flurstücke: 556/3, 640/2, 642, 647, 695, 844, 873/667 Flur: 4 Flurstücke: 874, 966/2 969/4, 978, 979, 980, 1047, 1089, 1097, 1100, 1101, 1116, 1126/985 Die Fortführungsnachweise können von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte
vom 18.02.2021 bis 17.03.2021 in der Zeit von Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr Mo bis Mi 13:00-15:30 Uhr Do 13:00-18:00 Uhr in den Räumen des
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeldeingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Lage ist hierfür jedoch zwingend eine vorherige Terminvereinbarung über die o.g. Kontaktdaten erforderlich. Zudem sind die aktuell geltenden Hygieneregeln beim Besuch der Dienststelle zu beachten.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Im Auftrag
gez.
Alfred Christian Schäfer
Referatsleiter
www.thueringen.de > vermessung > Landesamt > Öffentliche Bekanntmachung -
Schwarza: Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:
Gemarkung: Schwarza Flur: 1 Flurstück: 474/42 Flur: 2 Flurstücke: 154 Flur: 6 Flurstücke: 617/1, 877/668 Flur: 7 Flurstücke: 882/1, 1043/851, 1112/840, 1098/832, 1147/840 Die Fortführungsnachweise können von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte
vom 18.02.2021 bis 17.03.2021 in der Zeit von Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr Mo bis Mi 13:00-15:30 Uhr Do 13:00-18:00 Uhr in den Räumen des
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeldeingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Lage ist hierfür jedoch zwingend eine vorherige Terminvereinbarung über die o.g. Kontaktdaten erforderlich. Zudem sind die aktuell geltenden Hygieneregeln beim Besuch der Dienststelle zu beachten.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Im Auftrag
gez.
Alfred Christian Schäfer
Referatsleiter
www.thueringen.de > vermessung > Landesamt > Öffentliche Bekanntmachung -
Volkstedt: Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:
Gemarkung: Volkstedt Flur: 2 Flurstücke: 161, 338 Flur: 3 Flurstücke: 147, 150 Die Fortführungsnachweise können von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte
vom 18.02.2021 bis 17.03.2021 in der Zeit von Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr Mo bis Mi 13:00-15:30 Uhr Do 13:00-18:00 Uhr in den Räumen des
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeldeingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Lage ist hierfür jedoch zwingend eine vorherige Terminvereinbarung über die o.g. Kontaktdaten erforderlich. Zudem sind die aktuell geltenden Hygieneregeln beim Besuch der Dienststelle zu beachten.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, Albrecht-Dürer-Straße 3, 07318 Saalfeld
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Im Auftrag
gez.
Alfred Christian Schäfer
Referatsleiter
www.thueringen.de > vermessung > Landesamt > Öffentliche Bekanntmachung