Am 15. Mai 2011 werden die Raten für das II. Quartal 2011 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den Festsetzungen der erteilten Steuerbescheide an die Stadt Rudolstadt fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass die zuletzt ergangenen Steuerbescheide bis zu einer Änderung ihre Gültigkeit behalten.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben oder ihre Hausbank nicht durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben werden gebeten unter Angabe ihrer Kassenkonto-Nummer als Zahlungsgrund auf das Konto bei der
Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
Bankleitzahl: 830 503 03
Konto-Nr. 41084
zu überweisen.
Aus Kostengründen werden keine Zahlscheine verschickt. Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Rathaus, im Bürgerservice, erhältlich bzw. stehen im Internet unter www.rudolstadt.de zur Verfügung.