Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II, dazu gehören zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien, ist über das ohnehin für das Jahr bestehende, allgemeine Abbrennverbot hinaus, auch am 31. Dezember 2010 bis 01. Januar 2011 im Bereich der historischen Altstadt Rudolstadts und um den Gebäudekomplex des Schlosses Heidecksburg verboten. Eine entsprechende, von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 21/2010 vom 01. Dezember 2010 bekannt gemacht. Ebenso wurde ein Kartenausschnitt veröffentlicht mit dem genau umgrenzten Bereich, für den dieses Verbot gilt.
Das einmalige historische Erscheinungsbild der Altstadt mit dem Schlossensemble, der Andreaskirche und dem ehemaligen Stadtschloss Ludwigsburg gehört zu den schönsten Stadtbildern Thüringens. Aufgrund der engen Bebauung, der Zugänglichkeit und der Beschaffenheit der Gebäude ergeben sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes als auch ein sehr großes potentielles Schadensausmaß im Brandfall.
Leider wurde in den Silvesternächten der vergangenen Jahre von vielen Menschen, die in der Innenstadt gefeiert haben, darauf keine Rücksicht genommen. Eine Vielzahl von pyrotechnischen Erzeugnissen wurde nicht nur in der Altstadt sondern auch vom Schloss herab auf die Gebäudedächer abgefeuert. Es ist nur der Aufmerksamkeit der Hauseigentümer und Bewohner der betroffenen Gebäude zu verdanken, dass es dabei bisher zu keinen schwerwiegenden Zwischenfällen gekommen ist.
Finden Sie schnell und unkompliziert den richtigen Ansprechpartner.