Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

Zum 01.08.2010 tritt die Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Kraft. Anspruchsberechtigt sind Eltern, deren Kinder ab 1. August 2009 geboren sind

Zum 01.08.2010 tritt die Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Kraft.

Anspruchsberechtigt sind Eltern, deren Kinder ab 1. August 2009 geboren sind, frühestens ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat (nach dem Bezug des Bundeselterngeldes). Der Anspruch besteht ebenfalls für zwischen dem 1. August 2008 und 31.07.2009 geborene Kinder.

Im Unterschied zum bisher geltenden Recht besteht der Anspruch auf Thüringer Erziehungsgeld jedoch nur, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung betreut wird. Außerdem haben Eltern für das 2. und jedes weitere Kind Anspruch auf den Erhöhungsbetrag.

Anträge erhalten Eltern, welche ihren Wohnsitz in Rudolstadt bzw. den zugehörigen Ortsteilen haben, in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, FD Schulen und Soziales (Zimmer 119). Der Antrag ist ebenfalls zugängig unter www.thueringen.de/de/tlvwa/antraege/content.html.

 

Als Anlage sind

  • die Geburtsurkunde
  • der Kindergeldbescheid
  • der Nachweis der Untersuchung U6 sowie
  • der Bescheid über das Bundeselterngeld

beizufügen.

 

Cyra-Haun

Fachdienstleiterin

Schulen und Soziales