Bescheide mit erhöhter Grundsteuer werden jetzt versendet

Mit einem Beschluss des Stadtrates und einer dazugehörigen  Satzung hat die Stadt Rudo

Mit einem Beschluss des Stadtrates und einer dazugehörigen  Satzung hat die Stadt Rudolstadt eine Erhöhung der Grundsteuer vorgenommen, die sich auf Grund der angespannten Haushaltsituation notwendig machte. Das Sachgebiet Steuern wird in den nächsten Tagen die Grundsteuerbescheide 2010 mit der Erhöhung entsprechend der Hebesatzsatzung versenden. Konkret erhöht sich die Grundsteuer B für dieses Jahr auf der Grundlage der "Satzung der Stadt Rudolstadt über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern" (Hebesatzsatzung) vom 10. Juni 2010, bekannt gemacht im Amtsblatt Nummer 11/2010 vom 30. Juni 2010 von 330 von Hundert auf  350 von Hundert, also um 20 Prozentpunkte. Das bewirkt einen absoluten Anstieg der Grundsteuer um rund sechs von Hundert. Die letzte Hebesatzerhöhung liegt bereits sieben Jahre zurück. 2003 stieg der Hebesatz der Grundsteuer B von 300 v.H auf 330 v.H.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) bleibt in Rudolstadt unverändert bei 235 v.H. Auch die Gewerbesteuer wird nicht steigen, hier beträgt der Hebesatz nach wie vor 350 v.H. Auch wenn Steuererhöhungen immer zu den unpopulärsten Maßnahmen gehören, so sind diese Einnahmequellen für den Fortbestand und das Funktionieren einer kommunalen Selbstverwaltung unumgänglich. Viele daraus finanzierte Dinge kommen den Einwohner wieder unmittelbar zu Gute.

 

Presse/ÖA