Auch während des 20. TFF müssen wieder bestimmte Straßen, Wege und Einfahrten zu den jeweiligen Veranstaltungsbereichen in Rudolstadt abgesperrt werden. Für Teilbereiche gilt dies auch schon der während der Aufbauarbeiten eine Woche vor Festivalbeginn. Hauptsächlich sind davon die Altstadt, die Zeltplätze im Freibad und auf den Sportstätten, die Aufgänge zur Heidecksburg sowie der gesamte Heine-Park betroffen. In dieser Zeit können Gewerbetreibende und Einwohner, die während des Festivals in den abgesperrten Bereichen dienstlich zu tun haben oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen müssen, eine Passierschein-Regelung in Anspruch nehmen. Allerdings muss der Bedarf dafür in einen schriftlichen Antrag begründet bzw. nachgewiesen werden.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Passierscheinanträge im Bürgerservice des Rathauses zu erhalten. Zur Orientierung können sich Antragsteller über Absperrungen, die hier veröffentlicht sind, informieren.
Bewohner, die innerhalb der genannten Veranstaltungsbereiche zu Hause sind, brauchen sich um den genannten Passierschein nicht zu bemühen. Für sie genügt es, wenn sie sich an den Einlassstellen mit Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ausweisen können. Sollte es nötig sein, mit dem Auto auf das eigene Grundstück, in die Garage oder die Gartenanlage fahren zu müssen, kann eine Durchfahrt-Genehmigung beantragt werden, die aber nicht zum Parken im TFF-Gelände berechtigt. Wer im Sperrbereich eine Nebenwohnung unterhält, muss eine amtliche Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes vorlegen.
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