Ausbruch der Geflügelpest im Stadtgebiet Rudolstadt

Kleinstbestand in Rudolstadt betroffen - Veterinäramt erlässt Maßnahmen zur Eindämmung

In einem kleinen Legehennenbestand im Stadtgebiet Rudolstadt ist die Geflügelpest ausgebrochen. Aus diesem Anlass hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Saalfeld-Rudolstadt als Vorsorgemaßnahme gegen die Verbreitung der Geflügelpest eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem morgigen 2. April 2021 gilt.

Das Veterinäramt hat in den letzten beiden Wochen zahlreiche Kontaktbetriebe untersucht, die vom Geflügelhof Schulte - der selbst von der Geflügelpest betroffen ist - Geflügel gekauft haben. Ein Käufer aus Rudolstadt meldete ordnungsgemäß das Verenden einiger seiner Legehennen. Die vom Veterinäramt eingeleitete Laboruntersuchung von Proben erbrachte positive Untersuchungsergebnisse auf den Erreger der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest).

Damit hat sich die aktuelle Seuchenlage im Landkreis nochmals verschärft, eine entsprechende Allgemeinverfügung wird heute, am 1. April, erlassen. Zusätzlich zur bereits bestehenden Stallpflicht für Geflügelhaltungen im ganzen Landkreis wurden um den Ausbruchsbestand in Rudolstadt ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet im Gesamtradius von 10 Kilometern festgelegt. In diesem müssen Halter von Geflügel und anderen Vögeln zusätzlich vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um die Einschleppung des Geflügelpestvirus zu verhindern: Haltungseinrichtungen von Geflügel sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern, der Besucherverkehr ist auf ein unerlässliches Mindestmaß zu reduzieren. Indirekte Eintragswege wie mit Schuhwerk, Kleidung, Schubkarren oder Fahrzeugen sind zu unterbinden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen.

Geflügelhalter sind aufgefordert, den Gesundheitszustand der Tiere gewissenhaft zu kontrollieren. Bei Verdachtsfällen wie bei ungewöhnlich hohen Tierverlusten, Krankheitsgeschehen im Bestand, Fressunlust, Verhaltensauffälligkeiten der Tiere oder bei Einbruch der Legeleistung sind unverzüglich der bestandsbetreuende Tierarzt mit der Abklärung der Ursachen zu betrauen und das Veterinäramt zu informieren (Tel: 03672 823-732). Dies gilt auch über die Osterfeiertage.

Jegliche Veranstaltungen oder Märkte, bei denen Geflügel gehandelt wird, sind verboten, ebenso der mobile Handel mit Geflügel. Tiere und von Geflügel stammende Erzeugnisse (z.B. Eier) dürfen in den o.g. Gebieten grundsätzlich nicht aus Geflügelbeständen herausgebracht werden. Außerdem haben alle Geflügelhalter ihren Tierbestand mit aktuellen Angaben beim Veterinäramt anzuzeigen.



Quelle: Presse- und Kulturamt / Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt