Foto: freepik

Die virtuelle Mitgliederversammlung

Ist die digitale Mitgliederversammlung während für die Vereine rechtsgültig und justiziable?

Aktuell stellen sich viele Vereinsmitglieder die Frage, ob digitale Mitgliederversammlungen rechtsgültig und justiziable sind. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht eine Ausnahmeregelung verabschiedet, die Vereinen die Möglichkeit der elektronischen oder schriftlichen Mitgliederversammlung einräumt, auch wenn es laut Satzung des Vereins nicht gestattet ist. So können entfallene Mitgliederversammlungen, auf denen wichtige Beschlüsse gefasst werden sollen, mittels Videokonferenz rechtskräftig beschlussfähig durchgeführt werden.

Die spezifische Regelung ist in § 5, Abs. 2 ersichtlich, der Paragraf an sich regelt zudem auch, dass der Vorstand auch nach Ablauf der Amtszeit weiterhin im Amt bleibt und gilt bis 31.12.2021.