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ZWA-Haushaltssatzung liegt zur Einsicht im Bürgerservice aus

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA) verlängert seine im aktuellen Amtsblatt angekündigte Auslagefrist für die aktuell beschlossenen Satzungsänderungen und Haushaltssatzung. Der Haushalt des ZWA kann neben der Geschäftsstelle  in Saalfeld auch im Bürgerservice der Stadt Rudolstadt eingesehen werden. Die Auslegung erfolgt hier ebenfalls verlängert vom 04. Januar bis 08. Februar 2021. Da aufgrund der aktuellen Situation der Bürgerservice nur nach Voranmeldung besucht werden kann, wird um vorherige Anmeldung per Telefon 03672 – 486320 gebeten.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit