Ab 1. Januar 2021 gelten im ZASO-Gebiet neue Hausmüllmarken, ZASO-Abfallsäcke und Aufklebemarken für Altfenster und -türen.

Aufgrund der neuen Gebührensatzung, die ab 1. Januar 2021 in Kraft tritt, gelten im ZASO-Gebiet neue Banderolen, Quartalsaufkleber und Abfallsäcke. Damit verlieren die bisherigen Marken und Säcke sowie Aufklebemarken für Altfenster und -türen ihre Gültigkeit. Hausmülltonnen, die ab dem 1. Januar 2021 mit einer grünen, braunen oder orangefarbenen (bzw. violett für 1.100 Liter-Rollcontainer) Banderole versehen sind, werden dann nicht mehr geleert! Graue Abfallsäcke mit grünem ZASO-Aufdruck werden ebenfalls nicht mehr entsorgt!

Ungültige Banderolen und ZASO-Abfallsäcke sowie Aufklebemarken für Altfenster und -türen können bis zum 30. April 2021 in den Müllmarkenverteilstellen umgetauscht werden. Darüber hinaus ist der Umtausch der Marken und Banderolen in der Geschäftsstelle des ZASO (07381 Pößneck, Wohlfarthstraße 7) jederzeit und ohne zeitliche Begrenzung möglich.

Die Nutzer von Quartals- und Jahresaufklebern werden dringend gebeten, die alten Aufkleber aus Vorjahren restlos zu entfernen bzw. auch nicht zu überkleben. Hinweis: Der Kaufbeleg mit dem zugehörigen Kontrollabschnitt muss unbedingt bis Ablauf des gültigen Quartals aufbewahrt werden!

Informationen zum Müllmarkenverkauf

Die neuen Marken, Aufkleber und Säcke können ab 16. Dezember 2020 in den Müllmarkenverteilstellen oder in der Geschäftsstelle in Pößneck erworben werden.

Ganz unkompliziert können die neuen Marken über unseren Markenshop auf unserer Homepage (www.zaso-online.de) oder in der ZASO-APP bestellt werden.

Informationen zum Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck

In Anbetracht der momentanen Situation möchten wir nochmals alle Bürgerinnen und Bürger bitten, die Abgabe kostenpflichtiger Abfälle auf dem Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe zu reduzieren und nur auf das Notwendigste zu beschränken bzw. auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Dieses betrifft auch die Abgabe von Sperrmüll und Schrott auf den Wertstoffhöfen. Wir möchten darauf hinweisen, dass es durch täglich neue behördliche Bestimmungen auch zu Schließungen von Abfallentsorgungsanlagen (Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmeplätzen) kommen kann.

Auf allen unseren Anlagen und in der Geschäftsstelle gilt die Maskenpflicht. Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten und Kontakte sind zu vermeiden.

 

Ab 1. Januar 2021 gelten folgende Abfallbehältergebühren: