Auch mit der neuen Thüringer Sonderverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind Wochenmärkte weiter erlaubt. Gleichzeitig sollen durch die getroffenen Einschränkungen große Ansammlungen von Personen vermieden werden. Daher wird der Rudolstädter Wochenmarkt ab sofort auf den Grün- und Frischemarkt beschränkt, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Lebensmitteln und Frischeprodukten zu gewährleisten. Der Grün- und Frischemarkt findet bis zum 23. Dezember immer mittwochs von 7.00 Uhr bis maximal 16.00 Uhr und samstags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Im neuen Jahr soll es dann für den Wochenmarkt ab 13. Januar in gewohnter Weise weitergehen.
Am Güntherbrunnen werden weiterhin täglich bis zum 27. Dezember in zwei weihnachtlich gestalteten Holzhütten frisch zubereitete Leckereien zum Mitnehmen angeboten. Dazu gehören Lángos, Baumkuchen, Quarkbällchen, gebrannte Mandeln und schokolierte Früchte.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit