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EVR gibt Umsatzsteuersenkung an Kunden weiter

Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung wurde die Senkung der Umsatzsteuer per 1. Juli 2020 von 19 auf 16 Prozent beschlossen. Die Energieversorgung Rudolstadt GmbH (EVR) gibt diese Senkung in vollem Umfang an ihre Privat- und Gewerbekunden weiter. Und nicht nur das: Denn als EVR-Kunde profitieren Sie sogar für den kompletten Jahresverbrauch 2020 von dem gesenkten Steuersatz von 16 Prozent. Dieser wird automatisch bei allen ab dem 1. Juli 2020 ausgestellten Rechnungen, insbesondere auch bei den Jahresverbrauchsabrechnungen 2020, zugrunde gelegt.

„Gegenüber unseren Kunden rechnen wir nach dem Stichtagsmodell ab. Dieser ist der 31. Dezember 2020. Der gesenkte Steuersatz von 16 Prozent wird dann automatisch auf den gesamten Lieferzeitraum 2020 erhoben.“, so Werner Pods, Geschäftsführer der EVR. „Zählerstände müssen somit nicht an die EVR gemeldet werden. Wenn Kunden dies dennoch wünschen, ist dies über die EVR-Website selbstverständlich weiterhin online möglich.“

Die Senkung der Umsatzsteuer für einen Privatkunden bedeutet eine Einsparung von monatlich 2,06 Euro (brutto) bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden pro Jahr.

Weitere Hinweise finden Sie auch auf unserer Homepage unter:
www.ev-rudolstadt.de/produkte-preise/umsatzsteuersenkung

Quelle: EVR - Energieversorgung Rudolstadt GmbH