Notbetreuung im Kindergarten Louella. Foto: Mirko Schreiber

Notbetreuung wird schrittweise erweitert – ein Überblick

Mit einem Schreiben des Thüringer Bildungsministeriums, ist jetzt die Notbetreuung an Kindergärten in Schulen erweitert und präzisiert worden.

Mit einem Schreiben des Thüringer Bildungsministeriums, ist jetzt die Notbetreuung an Kindergärten in Schulen erweitert und präzisiert worden. Die Notbetreuung wird ab dem 27. April 2020 im Einklang mit der schrittweisen Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und in Übereinstimmung mit den gesundheitsschützenden Vorgaben für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den Schulen sowie der Kindertagesbetreuung schrittweise für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen erweitert. Gleichzeitig wird die maximale Gruppengröße auf 10 Kinder festgelegt.

Welche Kinder dürfen jetzt zusätzlich in die Notbetreuung?

  • Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden
  • Kinder von Eltern, die als pädagogisches Personal in Schulen oder Kindertageseinrichtungen arbeiten und dort in der Präsenzbeschulung oder Notbetreuung eingesetzt sind, wenn auch der 2. Elternteil zur Notbetreuung berechtigt ist.
  • Kinder von Schülerinnen, Schülern, Auszubildenden oder Studierenden sowie Anwärterinnen und Anwärtern, die wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. Auch hier ist die Voraussetzung, dass auch der 2. Elternteil zur Notbetreuung berechtigt ist. 

Was ändert sich bei der Durchführung der Notbetreuung?

  • Die maximale Gruppengröße für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen wird an die Vorgaben des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) angepasst und ab dem 27. April 2020 auf zehn Kinder pro Gruppe bzw. Klasse oder Kurs beschränkt.

Und die Elternbeiträge?

  • Die Kostenbefreiung und -erstattung der Elternbeiträge durch das Land greift nach Beschluss der Landesregierung nicht für Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Regelung wird derzeit im Thüringer Landtag beraten – ob es dabei bleibt, wird erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens feststehen. Bis dahin sollten die Beiträge von den Eltern erhoben werden, die Kinder in die Notbetreuung geben.

Was passiert, wenn die Kapazitäten die Gruppengrößen von 10 Kindern übersteigen?

  • Sollte die Ausweitung der Notbetreuung dazu führen, dass in den jeweiligen Schulen und Kindertageseinrichtungen mehr Kinder zur Notbetreuung angemeldet werden, als nach den Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben Plätze zur Verfügung stehen, prüft das Schulamt, ob eine Notbetreuung an einer anderen Schule oder Kindertageseinrichtung organisiert werden kann.

Müssen Alleinerziehende jetzt wieder auf Arbeit? Wer gilt als Alleinerziehend?

  • Die Notbetreuung steht erwerbstätigen Alleinerziehenden offen. Zu den Alleinerziehenden gehören allein sorgeberechtigte Eltern. Außerdem Eltern, die ein gemeinsames Sorgerecht haben, aber getrennt leben oder geschieden sind und das Kind im eigenen Haushalt betreuen (auch Wechselmodell). Dabei sind andere Betreuungsmöglichkeiten durch weitere Personen im Haushalt auszuschöpfen.
    Für die Beantragung von Notbetreuung bei erwerbstätigen Alleinerziehenden reicht die glaubhafte Darlegung der Lebenssituation. Eine Bestätigung über die regelmäßige Erwerbstätigkeit kann aber verlangt werden.

Gibt es auch Änderungen bei der „Zwei-Eltern-Regelung“?

  • Es wird noch mal klar geregelt, dass Personen der Fallgruppe ‚A‘, also Eltern, die im medizinischen, pflegerischen Bereich oder in Bereichen mit Verantwortung für die öffentliche Sicherheit arbeiten, nur ein Anrecht auf Notbetreuung haben wenn beide Eltern zur Notbetreuung berechtigt sind.

Welche Berufsgruppen sind neu als kritische Infrastruktur gekennzeichnet und wer hat noch neu Zugang zur Notbetreuung?
 

  • Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialämter, Thüringer Aufbaubank
  • pädagogisches Personal der Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Eltern, die am Präsenzunterricht teilnehmen und selbst eigene Kinder zu betreuen haben
     

» Das Schreiben zur Notbetreuung mit allen Informationen zum Download

 

Michael Wirkner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit