Mund-Nasen-Schutz wird Pflicht

Der Freistaat Thüringen führt am Freitag, den 24. April, eine allgemeine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz ein. Unter anderem im Nahverkehr und in Einzelhandelsgeschäften ist dann ein entsprechender Schutz zu tragen.

Der Freistaat Thüringen führt am Freitag, den 24. April, eine allgemeine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz ein. Unter anderem im Nahverkehr und in Einzelhandelsgeschäften ist dann ein entsprechender Schutz zu tragen. Die Pflicht zum Tragen von Masken gilt vorerst bis zum 6. Mai und wird danach vom weiteren Verlauf der Corona-Ausbreitung neu bewertet. Kinder bis 6 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen eines Schutzes ausgenommen.

Die Stadt Rudolstadt weist darauf hin, dass beim Betreten aller Einrichtungen der Stadt ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist. Dies betrifft auch alle Teilnehmer der öffentlichen Stadtratssitzung am 7. Mai.

Das Tragen einer professionellen Schutzmaske ist jedoch nicht notwendig. Es reicht auch ein Tuch oder ein Schal. Lediglich der Mund, die Nase und die Wangen müssen verdeckt werden sowie die Ränder des Schutzes möglichst eng anliegen. Bei der Pflicht zum Tragen von Masken geht es um den sogenannten Passivschutz. Masken schützen nicht den Träger selbst, sondern – zumindest teilweise – sein Umfeld vor einer möglichen Ansteckung.

Weiterhin gelten bekannte Abstandsregelungen und das Kontaktverbot. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nach wie vor nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander sollte nicht unterschritten werden. Auch diese Regelungen gelten momentan bis 6. Mai.

Im Gegensatz zum Kontaktverbot werden beim Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorerst keine Bußgelder verhängt. Es wird jedoch vonseiten des Landes darauf hingewiesen, dass dies jederzeit im Bußgeldkatalog ergänzt werden könne, wenn die Gesellschaft sich nicht ausreichend an die neue Anordnung hält.

Michael Wirkner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit