Kontaktverbot bis 19. April 2020 verlängert

Kontaktverbot bis 19. April 2020 verlängert

Dritte Thüringer Grundverordnung verlängert Kontaktverbot bis 6. Mai

Die Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurde am Samstag 18. April 2020 mit Wirkung zum 20. April 2020 vom Freistaat Thüringen verkündet.

Die Anpassung der Verordnung erfolgt insbesondere mit dem Ziel der Erweiterung des Wirkungszeitraums von § 2 der geltenden Verordnung auf den 6. Mai 2020.

§ 2 Aufenthalt im öffentlichen Raum

(1)   Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich höchstens mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
(2)   Absatz 1 gilt nicht

  1. für Aufenthalte im öffentlichen Raum zum Zweck der Berichterstattung durch Vertreter von Presse, Rundfunk, Film oder anderen Medien,
  2. für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die im Freien erbracht werden müssen, einschließlich der jahreszeitlich bedingt erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher, gartenbaulicher und forstwirtschaftlicher Flächen, sowie
  3. für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und von Kraftfahrzeugen.