Eis und Bratwürste auch weiter im Straßenverkauf erhältlich

Mit der Veröffentlichung der Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 am 26. März 2020, kursierten zahlreiche Infos über Thüringer Medien, dass der Straßen-Eisverkauf eingestellt werden müsse.

Mit der Veröffentlichung der Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 am 26. März 2020, kursierten zahlreiche Infos über Thüringer Medien, dass der Straßen-Eisverkauf eingestellt werden müsse.

Dabei handelt es sich um eine Fehlinterpretation der neuen Verordnung, wie das Thüringer Gesundheitsamt jetzt mitteilte. Die Verordnung enthalte neben der Schließung von Bars, Cafés, Kneipen und Gaststätten auch die Schließung von Eiscafés. Ausnahme: Lediglich für Gaststätten sei ein Außerhausverkauf unter Beachtung strenger hygienischer Maßstäbe möglich. "Diese Ausnahme für Gaststätten findet auch für Einzelverkaufsstände Anwendung, an denen Lebensmittel zum Sofortverzehr angeboten werden, beispielsweise Eis- oder Bratwurststände", heißt es in der Mitteilung.

So bleiben die Straßenverkaufsstände für Eis und Bratwürste weiter geöffnet. Beim Anstehen in der Schlange gibt es nur etwas zu beachten: Abstand halten!

Michael Wirkner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit