Aktuelle Festlegung zur Durchführung von Bestattungen

Ab sofort dürfen in der Stadt Rudolstadt Trauerfeiern nur noch unter freiem Himmel stattfinden.

» Bitte beachten Sie die aktuellsten Meldungen, da aufgrund der dynamischen Entwicklung ständig Überarbeitungen und Anpassungen der Allgemeinverfügungen erlassen werden.

Ab sofort dürfen in der Stadt Rudolstadt Trauerfeiern nur noch unter freiem Himmel stattfinden. Alle Trauerhallen bleiben geschlossen. An einer Bestattung teilnehmen können nur Verwandte ersten und zweiten Grades der oder des Verstorbenen, Trauerredner und Geistliche sowie erforderliches Personal des Bestattungsunternehmens sowie der Friedhofverwaltung. Bereits bestehende Festlegungen über die Führung von Teilnehmerlisten haben weiterhin Bestand.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit