Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte gelten

Die Stadt Rudolstadt erreichen vermehrt Anfragen zur Gültigkeit der von Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder verfassten Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 16. März 2020.

» Bitte beachten Sie die aktuellsten Meldungen, da aufgrund der dynamischen Entwicklung ständig Überarbeitungen und Anpassungen der Allgemeinverfügungen erlassen werden.

Die Stadt Rudolstadt erreichen vermehrt Anfragen zur Gültigkeit der von Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder verfassten Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 16. März 2020. Für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt nun die Allgemeinverfügung vor, die die erforderlichen Maßnahmen gesetzlich regelt. Die Anordnung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020.

Die in der Allgemeinverfügung geregelten Maßnahmen sehen vor, zahlreicher Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr zu schließen. Darunter zählen unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Fitness-Studios, Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, Saunen und Solarien. Aber auch Jugendhäuser, Musikschulen und Beratungsstellen bleiben geschlossen.

Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Restaurants und Speisegaststätten sind generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen. Diese Maßnahmen gelten entsprechend für Beherbergungsbetriebe bei der Bewirtung von Übernachtungsgästen sowie Bibliotheken.

» Bitte beachten Sie die aktuellsten Meldungen, da aufgrund der dynamischen Entwicklung ständig Überarbeitungen und Anpassungen der Allgemeinverfügungen erlassen werden.

Laut Aussage von Ministerpräsident Bodo Ramelow in der heutigen Pressekonferenz von 13 Uhr, sollen die in den Leitlinien zwischen Bundesregierung und den Ländern gemachten Aussagen zum Einzelhandel, denen auch der Ministerpräsident zugestimmt hatte, in die Allgemeinverfügung eingearbeitet werden. Danach sollen unter Auflagen nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Sobald Änderungen an der Allgemeinverfügung vorliegen, werden wir darüber informieren.

Im diesem Zusammenhang hat die Stadt Rudolstadt bereits beschlossen, den Bürgerservice, die Tourist-Information sowie seine Spielplätze zu schließen.

Die gesamte Verfügung mit allen Einschränkungen können » hier heruntergeladen werden.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit