Zuständigkeit Wohngeld für die Einwohner der ehemaligen Stadt Remda-Teichel

Mit der Eingemeindung zum 01. Januar 2019 ist die Stadt Rudolstadt die zuständige Behörde für die Aufgaben im Bereich Wohngeld für das Gebiet der ehemaligen Stadt Remda-Teichel. Die Bearbeitung der Wohngeldanträge erfolgte seit Anfang des Jahres

Mit der Eingemeindung zum 01. Januar 2019 ist die Stadt Rudolstadt die zuständige Behörde für die Aufgaben im Bereich Wohngeld für das Gebiet der ehemaligen Stadt Remda-Teichel.
Die Bearbeitung der Wohngeldanträge erfolgte seit Anfang des Jahres übergangsweise weiterhin durch den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.

Am 20. Februar 2019 wird die programmtechnische Umstellung durch das Thüringer Landesrechenzentrum erfolgen, sodass die Stadt Rudolstadt ab diesem Zeitpunkt die Antragsbearbeitung von Wohngeld für Bürger der ehemaligen Stadt Remda-Teichel durchführen wird.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Wohngeldstelle Rudolstadt telefonisch unter den Telefonnummern 486-541 bis 543 oder persönlich am Dienstag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr, am Mittwoch 09:00 Uhr - 11:30 Uhr und am Donnerstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr, zur Verfügung.