Mit der Eingemeindung zum 01. Januar 2019 ist die Stadt Rudolstadt die zuständige Behörde für die Aufgaben im Bereich Wohngeld für das Gebiet der ehemaligen Stadt Remda-Teichel.
Die Bearbeitung der Wohngeldanträge erfolgte seit Anfang des Jahres übergangsweise weiterhin durch den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.
Am 20. Februar 2019 wird die programmtechnische Umstellung durch das Thüringer Landesrechenzentrum erfolgen, sodass die Stadt Rudolstadt ab diesem Zeitpunkt die Antragsbearbeitung von Wohngeld für Bürger der ehemaligen Stadt Remda-Teichel durchführen wird.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Wohngeldstelle Rudolstadt telefonisch unter den Telefonnummern 486-541 bis 543 oder persönlich am Dienstag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr, am Mittwoch 09:00 Uhr - 11:30 Uhr und am Donnerstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr, zur Verfügung.