Bürgerservice im Rathaus für einen Tag geschlossen

Der Bürgerservice der Stadtverwaltung Rudolstadt kann mit seinen entsprechenden Leistungen am Montag, den 09. November nicht für die Öffentlichk

Der Bürgerservice der Stadtverwaltung Rudolstadt kann mit seinen entsprechenden Leistungen am Montag, den 09. November nicht für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Auf Grund von Fortbildungsmaßnahmen zum novellierten Meldegesetz, das ab 01. November in Kraft tritt, muss diese Einrichtung geschlossen bleiben. Das neue Meldegesetz gilt nun bundeseinheitlich und regelt unter anderem, dass Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb Deutschlands umziehen, das den zuständigen Einwohnermeldeämtern nicht mehr nur einfach mitzuteilen haben, sondern dafür auch eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen müssen. In dieser Bescheinigung des Wohnungsgebers, die innerhalb von zwei Wochen über einen Ein- oder Auszug des Bewohners auszustellen ist, sind dann auch über eine sogenannte Mitwirkungspflicht verschiedene Angaben zu machen.


F.M. Wagner
Pressereferent