INTROTEC Schwarza wieder geschäftsfähig

Insolvenzverfahren ist nach fünf Jahren aufgehoben Die INTROTEC Schwarza GmbH ist wieder voll geschäftsfähig. Das fast fünf Jahre w&a

Insolvenzverfahren ist nach fünf Jahren aufgehoben
Die INTROTEC Schwarza GmbH ist wieder voll geschäftsfähig. Das fast fünf Jahre währende Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Gera vom 9. Mai 2014 aufgehoben und der Insolvenzplan bestätigt. Der Insolvenzverwalter legte sein Amt nieder.


INTROTEC Schwarza, eine Tochtergesellschaft der OTWA Ostthüringer Wasser und Abwasser GmbH, betreibt die Abwasseranlagen in Thüringens größtem Industriegebiet in Rudolstadt-Schwarza und war 2009 in Schwierigkeiten geraten. In den Jahren zuvor ist die Anlage um eine zusätzliche Reinigungsstrecke für die Papierabwasserbehandlung erweitert worden. Die Grenzwerte für die Einleitung in die Saale wurden dabei mehrfach überschritten, was die Wasserbehörde veranlasste, die Abwasserabgabe zu erhöhen. Das Unternehmen drohte in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten und beantragte die Insolvenz. "Unabhängig davon haben wir auch in dieser Phase sichergestellt, dass die Industrieabwässer in der Kläranlage behandelt werden und unsere Verträge mit den Unternehmen damit eingehalten", sagt INTROTEC-Betriebsleiter Jens Schneider.


In den vergangenen Jahren ist einiges passiert, um die Abwasseranlage mit einer Kapazität von 350000 Einwohnerwerten zu optimieren. "Das ankommende Abwasser ist hoch belastet", weiß Schneider. "Deshalb wurde ein vierter Bio-Reaktor nachgerüstet und die Räumsysteme der Nachklärbecken umgebaut." Das Ziel bestand darin, die Anlage noch besser auf die Belastungen durch das kohlenstoff- und kalkreiche Schmutzwasser einzustellen.


Mit den vorhandenen 22 Einleitern hat INTROTEC in der Zwischenzeit neue Verträge geschlossen. Dabei habe man die Risiken, die bisher fast ausschließlich beim Anlagenbetreiber lagen, besser verteilt. "Wenn Grenzwerte überschritten werden und dadurch mehr Abwasserabgabe zu zahlen ist, hat das auch eine Ursache beziehungsweise einen Verursacher. Deshalb haben wir die Verträge entsprechend angepasst. Nunmehr ist gesichert, dass die entstehenden Mehrkosten vom Verursacher oder wenn dieser nicht zu ermitteln ist, von der Einleitergemeinschaft zu tragen sind", erklärt Schneider. Statt eines festen Kubikmeterpreises zahlen die Firmen jetzt nicht mehr ausschließlich für die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge, sondern beteiligen sich mit einer Grundgebühr auch am Anlagenbetrieb.

Mit Datum vom 07. April 2014 hat nun die Stadt Rudolstadt, die seit September 2010 bereits durch eine zwischen Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen und der Stadt beurkundeten Überlassung Eigentümer der Kläranlage ist, in einem weiteren Schritt mit der INTROTEC Schwarza GmbH, vertreten durch den noch zuständigen Insolvenzverwalter Ralf Rombach in einem zweiten Nachtrag zum Betreibervertrag vom 21. Dezember 2004 die Vereinbarung zur Kostentragung bei technischen Funktionseinheiten, abwassertechnischen Anlagen neu geregelt.


Danach ist nunmehr der Betreiber zuständig für alle Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit aller Anlagen soweit es sich nicht um bauliche Anlagen und Bauwerke der Kläranlage, sondern technische Anlagen, wie Maschinen und Anlagentechnik, Elektro- und Steuerungstechnik, Armaturen, Anaerobreaktoren, Pelletspeicher, Kalk- und Aschesilos sowie oberirdische Rohrleitungen zwischen Kläranlage und Papierfabrik Jass handelt.


Die Stadt ist für die Laufzeit des Vertrages von einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko entlastet.


Für die baulichen Anlagen bleibt die Stadt hingegen weiter in der Zuständigkeit.


Diese Neuregelung der Kostentragung für Wartung, Reparatur, Ersatzteilbeschaffung, Ersatzerneuerung gilt ab dem 01. Januar 2013 für die Dauer von zehn Jahren.


Der Betreiber stellt vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Investitionsplan bezüglich der zu tätigenden Erneuerungsmaßnahmen vor, wobei Priorität der Maßnahme sich immer nach der Funktionalität der Abwasseranlage richtet. Die Stadt hat insoweit umfänglich Informations- und Kontrollrecht der durchgeführten Maßnahmen. Die Refinanzierung erfolgt über die von den Einleitern zu erhebenden Abwassereinleitentgelte.


Derzeit verhandelt INTROTEC und Stadt mit dem Landesverwaltungsamt im Interesse der kostenmäßigen Entlastung der Standorteinleiterbetriebe über eine angemessene Reduzierung der anzusammelnden Rücklage für die Deponienachsorge.


OTWA-Geschäftsführer Gerald Fiß und der Rudolstädter Bürgermeister Jörg Reichl sind der Überzeugung, dass die durchgeführten Maßnahmen die Firma INTROTEC zukunftsfähig aufgestellt haben.