Neue Gebühren auf Rudolstädter Parkplätzen in Kraft getreten

Mit Beginn des Jahres 2014 gelten auf einigen Parkplätzen in Rudolstadt geänderte Parkgebühren, die beim Bezahlen an den aufgestellten Automaten zu berücksi

Mit Beginn des Jahres 2014 gelten auf einigen Parkplätzen in Rudolstadt geänderte Parkgebühren, die beim Bezahlen an den aufgestellten Automaten zu berücksichtigen sind. Insbesondere betrifft das die Parkplätze am Bahnhof, in der August-Bebel-Straße und in der Glockenstraße. Mit der Parkgebührenordnung, die im Amtsblatt vom 11. Dezember 2013 veröffentlicht wurde, ist geregelt, dass dort von Montag bis Freitag ab 08.00 bis 17.00 Uhr das kurzzeitige Parken bis zu einer halben Stunde für 0,30 Euro möglich ist. Von Vorteil für PKW-Fahrer ist ebenso, dass auf den genannten Parkplätzen auch ein ganzer Tag für 1,00 Euro geparkt werden kann. Eine weitere Möglichkeit gibt es mit dem Langzeitparken für maximal fünf Tage für jeweils einen Euro pro Tag. Entsprechend zu beachten sind die Erläuterungen auf den Parkscheinautomaten. Zum Beispiel gilt das Ganztagsparken mit der Gebühr von einem Euro nur für den jeweils bezahlten Kalendertag und reicht nicht über Mitternacht hinaus bis zum nächsten Morgen.
Demnächst wird auch eine zusätzliche Möglichkeit zum innerstädtischen Parken in der Albert-Lindner-Straße zur Verfügung stehen. Durch den Abriss des ehemaligen Jugendhauses "Station" kann dort ein öffentlicher Parkplatz geschaffen werden, für den die gleichen Parkzeiten und Gebühren gelten sollen wie am Bahnhof oder in der Bebel-Straße.


F. M. Wagner
Pressereferent