Neue Hundemarken in Rudolstadt

Für die im Sachgebiet Steuern der Stadtverwaltung Rudolstadt angemeldeten Hunde wurden Ende Januar 2009 die neuen gültigen Hundemarken zusammen mit dem Steuerbescheid an

Für die im Sachgebiet Steuern der Stadtverwaltung Rudolstadt angemeldeten Hunde wurden Ende Januar 2009 die neuen gültigen Hundemarken zusammen mit dem Steuerbescheid an die Hundehalter verschickt.
Die alten Hundesteuermarken verlieren ab sofort ihre Gültigkeit.
Gemäß § 10 der Hundesteuersatzung der Stadt Rudolstadt (RuHuStS) dürfen Hundehalter ihre Hunde außerhalb ihrer Wohnung oder ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke umherlaufen lassen.
Hundehalter sind verpflichtet innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme eines Hundes bzw. bei neugeborenen Hunden nach Ablauf des dritten Monats die Anmeldung im Bürgerservice der Stadt Rudolstadt oder im Sachgebiet Steuern vorzunehmen. Formulare zur Anmeldung können auch unter www.rudolstadt.de herunter geladen werden.