Grund- und Gewerbesteuerzahlungen für das III. Quartal

Am 15. August werden die Raten für das III. Quartal des laufenden Jahres zur Grundsteuer und der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in Höhe der zuletzt erlassenen Bescheide an

Am 15. August werden die Raten für das III. Quartal des laufenden Jahres zur Grundsteuer und der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in Höhe der zuletzt erlassenen Bescheide an die Stadt Rudolstadt fällig.
Wir bitten um Beachtung der jährlichen Zahlungsfälligkeit für sogenannte Kleinbeträge der Grundsteuer. Für Grundstücke, deren Jahresbetrag 15,00 EUR nicht übersteigt, wird die Grundsteuer ebenfalls am 15. August fällig.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben oder ihre Hausbank durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben werden gebeten, unter Angabe ihrer Kassenkonto-Nummer als Zahlungsgrund auf das Konto bei der

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
Bankleitzahl: 830 503 03
Konto-Nr. 41084

zu überweisen.

Aus Kostengründen werden keine Zahlscheine verschickt. Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Rathaus, im Bürgerservice, erhältlich bzw. stehen auch hier im Internet zur Verfügung.