Zur Berechnung der Straßenreinigungsgebühr gibt es seitens der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor Fragen an den zuständigen Fachdienst Tiefbau und Umwelt der Stadtverwaltung, wobei man sich dort sehr bemüht, die Missverständnisse aufzuklären.
Inzwischen sind fast alle Gebührenbescheide zur neuen Straßenreinigungssatzung, die im September des vergangenen Jahres amtlich bekannt gemacht wurde, versendet.
Die Neufassung war insbesondere notwendig, da in der vorangegangenen Satzung das Problem der so genannten Hinterliegergrundstücke nicht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen definiert war und der Gleichheitsgrundsatz unzureichend berücksichtigt wurde. Jetzt werden zur vorteilsgerechten Heranziehung aller Grundstücke, die mit ihrer jeweiligen Erschließungsform von der öffentlichen Straßenreinigung betroffen sind, "fiktive" Frontlängen gebildet. Diese neu berechneten Frontlängen, die die Hinterlieger mit einschließen, erhöhen bei der Gebührenkalkulation die Zahl der Gesamtfrontmeter, auf die die tatsächlichen Reinigungskosten für die Straße aufzuteilen sind. Das hat nicht nur mehr Gerechtigkeit zur Folge, sondern ermäßigt gleichzeitig auch zugunsten aller erschlossenen Grundstücke den Gebührensatz. Je nach Lage kommt es in der Praxis bei den neu festgelegten Gebühren sowohl zu Absenkungen gegenüber früher zu zahlender Beträge als auch zu Erhöhungen für bestimmte Grundstücke.
Klargestellt werden muss dabei, dass die Stadt sich durch diese Neuregelung keinerlei zusätzliche Einnahmen verschafft, wie teilweise behauptet wird. Es werden nur jene Kosten, die tatsächlich durch die Reinigungsleistung anfallen, mit den Gebühren gesetzeskonform umgelegt, wobei die Stadt sogar einen Eigenanteil von 20 Prozent beisteuern muss.
Sollte es weiterhin Fragen zum Gebührenbescheid geben, stehen die Bediensteten im Fachdienst Tiefbau/Umwelt während der Sprechzeiten im Rathaus gern zur Verfügung.
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