Rahmenpläne

Der Rahmenplan als Instrument der städtebaulichen Planung gehört zu den informellen Planungen. Diese unterscheiden sich von der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung dadurch, dass sie weder ein förmliches Verfahren durchlaufen noch eine bestimmte Darstellung aufweisen müssen und auch keine direkte Rechtswirkung für die Bürger haben. Rahmenpläne dienen allgemein der Bestimmung und Darstellung der städtebaulichen Ziele einer Gemeinde. Meist ist nur die Gemeinde selbst und ihre Gremien an der Aufstellung beteiligt. Somit kann eine solche Planung in der Regel in kürzerer Frist als die anderen städtebaulichen Planungen erstellt werden.

Je nach Planungsaufgabe wird der Maßstab gewählt. Üblich sind Maßstäbe von 1:500 bis 1:10.000. Die Aussageschärfe kann der eines Flächennutzungsplans ähneln, also nur die Nutzungsarten festlegen. Wenn erforderlich, können aber auch sehr detaillierte Aussagen getroffen werden über Gestalt und Beschaffenheit von Gebäuden und Grundstücken. Dann sind z. B. auch Raumkanten, Gebäudehöhen oder Baumpflanzungen ablesbar.

Im Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufgabe eines Rahmenplans im Zusammenhang mit der Stadtsanierung beschrieben. Er dient hier der Formulierung und Darstellung der Sanierungsziele, soweit sie den Städtebau betreffen.

In bebauten Gebieten, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, kann ein Rahmenplan auch Richtlinie für die Zulässigkeit von Bauvorhaben sein. Vom Stadtrat beschlossen, gibt er einen Rahmen für die künftige städtebauliche Entwicklung des betreffenden Gebietes vor. Eingereichte Bauanträge werden dann auch danach beurteilt, ob sie den Zielen des Rahmenplanes entsprechen.

In der Stadt Rudolstadt liegen neben den für die Sanierungsgebiete "Altstadt Rudolstadt" und "Ortskern Schwarza" maßgeblichen Rahmenplänen gegenwärtig folgende informelle Planungen vor:

  • Rahmenplan "Industriegebiet Schwarza" (Stand: 1. Änderung 2000)
  • Städtebaulicher Rahmenplan „Stadtteilumbau Volkstedt-West) (Stand: 2004).

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