Lärmaktionsplan Rudolstadt

Die Europäische Gemeinschaft hat mit der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: Umgebungslärmrichtlinie) den ersten Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt getan. Diese Umgebungslärmrichtlinie ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Die vorgegebenen einheitlichen europäischen Standards zur Lärmkartierung sind in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) geregelt. Die Pflicht zur Aufstellung einer Lärmaktionsplanung ergibt sich aus § 47d des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG).


Strategische Lärmkartierung für den Straßenverkehr

Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans (LAP) bildet die vom Thüringer Landesamt für Bergbau, Umwelt und Naturschutz (TLUBN) Jena aufgestellte Lärmkartierung. Diese erfolgt in zwei Stufen, wobei in der ersten Stufe Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz/Jahr (größer 16.000 Kfz/24 h) erarbeitet wurden. In der zweiten Stufe der Lärmkartierung (ab 2012) wurden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/Jahr (größer 8.000 Kfz/24 h) berücksichtigt. Danach erfolgt alle fünf Jahre eine Überprüfung und je nach Bedarf die Überarbeitung der Lärmkarten. Die Lärmkartierung kann über das Internet online eingesehen werden.

Externe Informationen: https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul/laermkartierung

Ansprechpartner

Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Telefon. 03672 486-620
Fax. 03672 486-625
E-Mail. planung@rudolstadt.de

Weitere Infos zu:


Lärmaktionsplanung (LAP) in Rudolstadt

Gegenstand der Lärmaktionsplanung Rudolstadts sind ausschließlich innerörtliche Hauptverkehrsstraßen (Bundesstraßen B 85/B 88 und die Landesstraße L 1048 (B 90 neu)). Diese stellen neben der Bahnlinie Saalfeld – Jena verkehrsbezogene Hauptquellen für Lärm in Rudolstadt dar. Die natur- und verkehrsräumliche Lage der Stadt und die städtebauliche Struktur gestatten es in der Gemarkung Rudolstadt nicht, durch eine innenstadtferne Ortsumgehung (OU) bzw. aktive Lärmschutzmaßnahmen zu einer vollständigen Entlastung zu kommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass mit den bereits realisierten bzw. in Aussicht genommenen Straßenbauvorhaben ein erheblicher Teil der bislang von Verkehrslärm betroffenen Stadtgebiete entlastet werden kann. Die geplanten Vorhaben des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) - Bau der OU Schwarza Süd der B 88, Neubau der Ortsdurchfahrt (OD) Rudolstadt der B 85/B 88 Am Saaldamm und Ausbau der OD Rudolstadt Ost der B 88 – müssen auch im Hinblick auf die Entlastung der angrenzenden Stadtgebiete von Lärm (und anderen Schadstoffen wie Feinstaub u. a.) weiter vorangetrieben und mit den entsprechenden Schutzeinrichtungen für die neu oder stärker betroffenen Bewohner und Grundstücksnutzer versehen werden. Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse zeigen den hohen Grad der Entlastung von Verkehrslärm für die angrenzenden innerstädtischen Quartiere.

Der Lärmaktionsplan wurde vom Ingenieurbüro Verkehr 2000 Ahner + Münch, Beratende Ingenieure Weimar, und dem Ingenieurbüro Frank & Apfel GbR Ruhla/OT Thal in Abstimmung mit dem Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung bearbeitet.


1. Stufe: Lärmaktionsplanung Rudolstadt 2007/2008

  • 9. Oktober 2008: Beschluss des Stadtrates (Beschluss Nr. 1715/2008) zum LAP 1. Stufe mit Maßnahmenplanung für sieben Maßnahmen
  • Umsetzungsstand: Einige aktive und passive Schallschutzmaßnahmen konnten im Zusammenhang mit der Realisierung von Straßenbauvorhaben (z. B. Ausbau Ankerwerksnoten) und im Rahmen der von der Straßenbauverwaltung durchgeführten Lärmsanierung in bestimmten Straßenabschnitten umgesetzt werden. Weitere Entlastungen, die eine Verlagerung der Bundesstraßen wie bspw. im Bereich der OU Schwarza Süd der B 88 und beim Ausbau der OD Rudolstadt Ost der B 88 voraussetzen, sind noch nicht in Angriff genommen worden bzw. befinden sich in der Planungsvorbereitung.

2. Stufe: Lärmaktionsplanung Rudolstadt 2012/2013

  • 5. Dezember 2013: Beschluss des Stadtrates (Beschluss Nr. 188/2013) zum LAP 2. Stufe als Leitlinie für das kommunalpolitische Handeln in Bezug auf die Verbesserung der örtlichen Verkehrs- und Umweltsituation mit Maßnahmenplanung
  • Umsetzungsstand: Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen konnten im Zusammenhang mit der Realisierung von Straßenbauvorhaben (z. B. Neubau OU Schaala und Eichfeld der L 1048 (B 90 neu) sowie im Rahmen der von der Straßenbauverwaltung durchgeführten Lärmsanierung in bestimmten Abschnitten der Bundesstraßen (z. B. B 85/ B 88 OD Rudolstadt (Schillingstraße - Frenzelstraße), OD Rudolstadt-Schwarza B 88 (Saalfelder Straße, Blankenburger Straße); OD Rudolstadt Ost B 88 (Jenaische Straße) umgesetzt werden. Die Verlagerung weiterer Bundesstraßenabschnitte sind noch nicht in Angriff genommen bzw. befinden sich in der Planungsvorbereitung.

Die Kurzfassung, den vollständigen Erläuterungsbericht sowie den Plan „Hauptverkehrsstraßen, betroffene Wohngebäude und Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Lärmminderung" der LAP Rudolstadt der Stufen 1 und 2 können während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 310 eingesehen werden.


3. Stufe: Lärmaktionsplanung Rudolstadt 2018

  • Oktober/ November 2017: Veröffentlichung der Ergebnisse der 3. Stufe der Lärmkartierung, frühzeitige Beteiligung zum Entwurf des LAP 2018 nach Bekanntmachung im Amtsblatt im Oktober 2017
  • Erarbeitung des Entwurfes zum LAP mit Ämter- und Behördenbeteiligung (u. a. Abstimmung mit Straßenbauamt Mittelthüringen)
  • Mai/ Juni 2018: Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach Bekanntmachung im Amtsblatt im Mai 2018
  • August 2018: Vorstellung und Diskussion in den politischen Gremien
  • 18. Juli 2018: Übergabe des LAP 2018 an die TLUG
  • 30. August 2018: Beschluss des Stadtrates (Beschluss Nr. 97/2018 1. Ergänzung) zum LAP 3. Stufe als Leitlinie für das kommunalpolitische Handeln in Bezug auf die Verbesserung der örtlichen Verkehrs- und Umweltsituation mit Maßnahmenplanung
  • Schwerpunkte der Lärmminderungsmaßnahmen sind u. a.:
    Lärmsanierung im Bereich der B 85/B 88 Ortsdurchfahrt Rudolstadt (Schillingstraße - Frenzelstraße); Lärmsanierung im Bereich der Ortsdurchfahrt Rudolstadt-Schwarza B 88 (Saalfelder Straße, Blankenburger Straße); Lärmsanierung im Bereich der Ortsdurchfahrt Rudolstadt Ost B 88 (Jenaische Straße); Tempolimit 30 km/h in der Schwarzburger Straße in Schwarza und nachts in den Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen (bei Grenzwertüberschreitung); Neu- und Ausbau der Ortsdurchfahrt Rudolstadt Nord B 85 und Rudolstadt Ost B 88
    Der vollständige Katalog der Lärmminderungsmaßnahmen ist dem Erläuterungsbericht (Kurzfassung, S. 12) zu entnehmen.

4. Stufe: Lärmaktionsplanung Rudolstadt 2023

  • Die 4. Stufe der Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde durch das TLUBN abgeschlossen und die Lärmkarte „Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Information der Kartierung ist auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/kartendienst veröffentlicht.
  • Ab März 2023 beginnt die Bearbeitung der Lärmaktionsplanung 2023 durch die Stadt Rudolstadt. Diese soll voraussichtlich bis März 2024 abgeschlossen werden. Im Rahmen der Bearbeitung Lärmaktionsplanung 2023 erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Ansprechpartner:

Jens Kollatzsch
Tel.: 03672 486-620
Fax: 03672 486-48620
E-Mail: planung@rudolstadt.de

Claudia Schmidt
Tel.: 03672 486-626
Fax: 03672 486-48626
E-Mail: c.schmidt@rudolstadt.de


Zuständige Stelle:

Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung – Stadtentwicklung und Stadtplanung