Flächennutzungsplan

Seit dem 17. Mai 2006 liegt für das Stadtgebiet Rudolstadt einschließlich der Ortsteile ein wirksamer Flächennut-zungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan vor. Der FNP wurde mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar vom 9. Mai 2006 genehmigt und ortsüblich im Amtsblatt Nr. 10/2006 am 17. Mai 2006 bekannt gemacht. Für das ehemalige Stadtgebiet Remda-Teichel, welches am 01. Januar 2019 in die Stadt Rudolstadt eingemeindet wurde, liegt seit dem 21. Juni 2006 ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan vor. Dieser wurde mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar vom 01. März 2006 mit Nebenbestimmungen genehmigt und ortsüblich im Amtsblatt Nr. 06/2006 der Stadt Remda-Teichel am 21. Juni 2006 bekannt gemacht wurde.

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist die erste Stufe innerhalb der Bauleitplanung. Er stellt für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar. Wichtigste Aufgabe des FNP ist es, die örtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben zu definieren, nach denen Bebauungspläne aufgestellt werden. Darüber hinaus werden in ihn Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt bzw. deren Festsetzung in Aussicht genommen sind, nachrichtlich übernommen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Aussagen zu Altlastenverdacht, Schutzgebiete nach Luftverkehrs- sowie Wasserrecht (Trinkwasser- und Hochwasserschutzgebiete) u. a.

Aus dem FNP lassen sich keine konkreten Rechtsansprüche ableiten wie etwa auf eine Baugenehmigung oder Entschädigung aus Neu- oder Umwidmung von Grundstücken.

Der Flächennutzungsplan besteht aus dem Planwerk (einschließlich der Beiblätter) im Maßstab 1:10.000 und dem Erläuterungsbericht.

Der FNP kann zu den üblichen Sprechzeiten im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung eingesehen werden. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den Inhalten und Festlegungen. Über das Geoportal der Stadt Rudolstadt ist eine Einsicht auch online möglich.

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die im Geoportal der Stadt Rudolstadt bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Lassen Sie sich zum Verständnis des Flächennutzungsplanes, des Bebauungsplanes oder der Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.


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Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Telefon. 03672 486-620
Fax. 03672 486-625
E-Mail. planung@rudolstadt.de

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