Kontakt

Staatliche Grundschule
"Anton Sommer"

Anton-Sommer-Straße 59
07407 Rudolstadt

Tel. 03672 486-520

E-Mail:
gs.sommer@rudolstadt.de
Internet:
gs-sommer.rudolstadt.de

Schulanmeldung

SCHULANMELDUNG FÜR DAS SCHULJAHR 2027 / 2028

Die Anmeldung der zukünftigen Schulanfänger an der Staatlichen Grundschule „Anton Sommer“ in Rudolstadt erfolgt an folgenden Tagen:

  • Mittwoch, 06. Mai 2026, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 
     
  • Ausweichtermine:     
    • Donnerstag, 07. Mai 2026, 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr 
    • Freitag, 08. Mai 2026, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Zur Anmeldung sind beide sorgeberechtigte Elternteile eingeladen. Natürlich darf auch der zukünftige Schulanfänger mitkommen. Bei Verhinderung eines Elternteils ist eine formlose Vollmacht des nichtanwesenden Elternteils vorzulegen. Bringen Sie die Geburtsurkunde des Kindes bzw. das Familienstammbuch mit. Für den Nachweis des alleinigen Sorgerechts ist die Vorlage der Negativbescheinigung notwendig. 

Zur Anmeldung benötigte Formulare und Dokumente:

  • den vollständig ausgefüllten und durch beide Sorgeberechtigte unterzeichneten Anmeldebogen (im Original)
  • Angaben zum Erst- und Zweitwunsch der Schulwahl
  • die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)
  • Geburtsurkunde des Schulkindes bzw. Auszug aus dem Familienstammbuch (in Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass der/des Sorgeberechtigten bei denen/dem das Kind wohnt, ggf. Meldebescheinigung
  • Informationen, falls Zurückstellung, vorzeitige Einschulung, besonderer Förderbedarf o.ä. zu beachten sind

Die auszufüllenden Anmeldeunterlagen sind auf unserer Schulhomepage unter „Formulare“ zum Ausdrucken eingestellt.

Sie erhalten nach Abgabe und Bearbeitung der Anmeldeunterlagen eine Anmeldebestätigung seitens der Schule. Eine Aufnahmebestätigung erfolgt erst nach Kapazitätsprüfung.

 

Hinweise zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2027/2028

Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind für den Schulbesuch anzumelden.

Die Eltern wählen mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schulen, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll. Es wird nur eine Anmeldung an der Erstwunschschule abgegeben. Die Eltern entscheiden sich für eine Schule, geben aber einen Zweitwunsch an.

Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.

Im Ausnahmefall kann ein Kind auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

 

Einladung zum Tag der offenen Tür

  • Samstag, 21.03.2026 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Telefonsprechstunde / Beratungslehrerin

Fragen zur Schulanmeldung oder zur Schulorganisation beantworten wir Ihnen gern auch in einer telefonischen Sprechstunde unter der Schulnummer 03672 / 486-531.

  • Freitag:          24.04.2026      von 08.00 - 09.30 Uhr
  • Montag:         27.04.2026      von 10.00 - 10.45 Uhr
  • Dienstag        28.04.2026      von 13.00 - 14.00 Uhr