Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144 und 145 BauGB für bauliche Vorhaben in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Stadt Rudolstadt - Sanierungssatzung "Östliche Altstadt Rudolstadt mit Bereichen nördlich der Stiftsgasse und südlich der Mauerstraße" und Sanierungssatzung "Ortskern Schwarza".

Voraussetzungen:

Die Genehmigung ist erforderlich für genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Bauvorhaben nach ThürBO sowie zu Rechtsvorgängen bei Grundstücksangelegenheiten entsprechend § 144 BauGB.

Im Einzelnen zählen dazu:

  • die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage einschließlich Dach- und Fassadenarbeiten, Um- und Ausbau
  • die Beseitigung baulicher Anlagen
  • die Teilung von Grundstücken
  • schuldrechtliche Vereinbarungen
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts
  • Grundstücksverkauf.

Hinweis:

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erfolgt die Genehmigung nach § 145 BauGB im Rahmen der Baugenehmigung durch die Genehmigungsbehörde des Landratsamtes.

Im Sanierungsgebiet "Östliche Altstadt Rudolstadt mit Bereichen nördlich der Stiftsgasse und südlich der Mauerstraße" gelten weiterhin die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt". Zudem liegt das Sanierungsgebiet größtenteils im Geltungsbereich des Denkmalensembles "Kernstadt Rudolstadt". Daher bedarf die geplante Maßnahme vor Maßnahmenbeginn zusätzlich einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, welche bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt zu beantragen ist.

Die Satzungen können im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung eingesehen werden.

Erforderliche Unterlagen:

Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß §§ 144, 145 Baugesetzbuch