Sanierungsgebiete

Ziel der Sanierung in den Sanierungsgebieten ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der bestätigten Rahmenpläne in den entsprechenden Geltungsbereichen, welche im Ergebnis vorbereitender Untersuchungen im Plangebiet entstanden. Das Sanierungsziel liegt vor allem in der Stärkung der Attraktivität ausgewählter Bereiche als Wohn- und Wirtschaftsstandort.

In den festgesetzten Sanierungsgebieten der Stadt Rudolstadt sind bei der Durchführung von Baumaßnahmen die Festlegungen verschiedener Satzungen einzuhalten.

Dies betrifft im Sanierungsgebiet „Östliche Altstadt Rudolstadt mit Bereichen nördlich der Stiftsgasse und südlich der Mauerstraße“

  • die Erhaltungssatzung,
  • die Gestaltungsatzung und
  • die Sanierungssatzung „Östliche Altstadt Rudolstadt mit Bereichen nördlich der Stiftsgasse und südlich der Mauerstraße"

sowie seit 2002 im Sanierungsgebiet „Ortskern Schwarza"

  • die Sanierungssatzung „Ortskern Schwarza".

Zur weiteren Entwicklung der beiden Sanierungsgebiete, zur Verbesserung vor allem der Lebens- und Wohnqualität, bedarf es der engen Zusammenarbeit zwischen den Hauseigentümern und der Stadtverwaltung Rudolstadt. Wenn die Sanierungsgebiete weiter zu lebens- und liebenswerten Wohnstandorten entwickelt werden sollen, kann diese Aufgabe nur gemeinsam gelöst werden.

Auch mit Inkrafttreten der neuen Thüringer Bauordnung (ThürBO) sind weiterhin für alle - auch für kleinere - Baumaßnahmen in den Sanierungsgebieten Genehmigungen erforderlich. Grundsätzlich entbindet die Verfahrensfreiheit nach § 60 ThürBO die Bauherren nicht von der Einhaltung weiterer gesetzlicher Anforderungen, wie z. B. städtebaulicher Satzungen nach dem Baugesetzbuch oder gemeindlicher Satzungen. Dies bedeutet, dass Eingriffe, Veränderungen und Erhaltungsmaßnamen an der Fassade (u. a. Fenster-, Putz-, Farbanstricherneuerungen, Dachneueindeckungen etc.), aber auch Grundstückskäufe und Nutzungsänderungen vor Beginn der Maßnahme einer sanierungsrechtlichen Genehmigung durch den Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sachgebiet Stadtsanierung in der Stadtverwaltung Rudolstadt bedürfen.

Die Satzungen können im Sachgebiet Stadtplanung und Stadtentwicklung eingesehen werden.

 

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