Mehraufwandsförderung

Mehraufwandsförderung für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt" entsprechend der Haushaltslage.

Voraussetzungen:

Die Förderung erfolgt entsprechend geltender Förderrichtlinien der Stadt Rudolstadt zur Förderung gestalterischer Mehraufwendungen - Mehraufwandsförderrichtlinie "Altstadt Rudolstadt" - und den dafür zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im jeweiligen Haushaltsjahr. Voraussetzung ist die Aufnahme des Gebietes in ein Förderprogramm von Bund und Land.

Über die Reihenfolge entscheidet der Eingang der kompletten Unterlagen. Für die Maßnahme muss vor Baubeginn eine sanierungsrechtliche Genehmigung, wenn erforderlich eine Baugenehmigung, sowie der Abschluss einer Vereinbarung zur Förderung der gestalterischen Mehraufwendungen mit der Stadt Rudolstadt vorliegen.

Die Abstimmungen zum Bauvorhaben sollen bis 30.08. erfolgen, da der Antrag auf Förderung bis spätestens 01.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden kann.

Unterlagen:

Ansprechpartner

Sachgebiet Stadtsanierung
Telefon. 03672 486-621
Fax. 03672 48648-621
E-Mail. sanierung@rudolstadt.de