Genehmigung in Erhaltungssatzungsgebieten nach § 173 BauGB

Genehmigungen im Geltungsbereich von Gebieten mit Erhaltungssatzung und Gebieten mit Gestaltungssatzung - Erhaltungssatzung "Villenviertel" und Erhaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt".

Voraussetzungen:

Die Genehmigung ist erforderlich für die Errichtung, den Abbruch, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Satzungen und für bauliche Maßnahmen, die keiner Genehmigung nach § 60 ThürBO bedürfen (genehmigungsfreie Bauvorhaben). Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erfolgt die Genehmigung nach § 173 BauGB im Rahmen der Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtbehörde als Genehmigungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen:

Ansprechpartner

Sachgebiet Stadtsanierung
Telefon. 03672 486-621
Fax. 03672 48648-621
E-Mail. sanierung@rudolstadt.de