Befreiung von der Gestaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt"

Erteilung von Befreiungen in Gebieten mit Gestaltungssatzung - Gestaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt".

Erforderliche Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung zur Besonderheit des Einzelfalls, der eine Befreiung rechtfertigt
  • Antrag auf Befreiung, Ausnahme oder Abweichung

 

Ansprechpartner

Sachgebiet Stadtsanierung
Telefon. 03672 486-621
Fax. 03672 48648-621
E-Mail. sanierung@rudolstadt.de