Verfahrensfreie Werbeanlagen

Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² sind verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Pkt. 12a ThürBO). Die Genehmigungsfreiheit nach § 60 ThürBO entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch das Bauplanungsrecht an Anlagen gestellt werden sowie von der Pflicht, nach anderen Vorschriften erforderliche behördliche Entscheidungen/Genehmigungen einzuholen.

Verfahrensfreie Werbeanlagen müssen sowohl den bauordnungsrechtlichen Anforderungen als auch innerhalb des Geltungsbereiches der Rudolstädter Werbeanlagensatzung (RuWerbeAnlS) den in der Satzung aufgeführten allgemeinen sowie den für die einzelnen Schutzzonen bzw. festgelegten Wohngebiete getroffenen spezifischen Festlegungen entsprechen.

Entspricht die Werbeanlage nicht den Festlegungen der RuWerbeAnlS ist bei der Stadt ein Antrag auf Abweichung nach § 66 Abs. 3 ThürBO zu stellen. Der Antrag auf Abweichung muss die beantragte(n) Abweichung(en) konkret bezeichnen, d. h. unter Angabe der Festlegung(en) der RuWerbeAnlS, von der (denen) abgewichen werden soll. Des Weiteren ist der Antrag zu begründen. Der Bauherr hat darzulegen, welche Gründe aus seiner Sicht die Zulassung der Abweichung rechtfertigen.

Bei verfahrensfreien Werbeanlagen im Sinne des § 60 ThürBO entscheidet die Stadt über Abweichungen von der RuWerbeAnlS nach Beschluss des Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Bauausschusses. Die Entscheidung der Stadt wird in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides ausgefertigt und ist kostenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen:

Der Antrag auf Abweichung nach § 66 Abs. 3 ThürBO ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung Rudolstadt mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Baubeschreibung mit Angaben zur Art, Größe, Material, Farbgebung sowie zur Beleuchtung der Werbeanlage
  • Fassadenansicht des Gebäudes (Skizze oder Foto) mit Darstellung des Anbringungsortes der Werbeanlage
  • Aktueller Katasterplanauszug mit Kennzeichnung des Standortes der Werbeanlage
  • Begründung der Abweichung

Ansprechpartner

Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Claudia Schmidt
Telefon. 03672 486-626
Fax. 03672 48648-626
E-Mail. verkehr@rudolstadt.de