Städtebauförderung in Sanierungsgebieten und in Gebieten mit Erhaltungssatzung gemäß geltender Städtebauförderrichtlinie. Förderungen sind möglich im Sanierungs- und Erhaltungssatzungsgebiet "Altstadt Rudolstadt"
Voraussetzungen:
Aufnahme der Stadt Rudolstadt in ein Förderprogramm von Bund und Land sowie die Aufnahme des Fördervorhabens in den jährlichen Haushalt der Stadt Rudolstadt und die Bewilligung der Fördermittel durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Abstimmungen zum Bauvorhaben sollen bis 30.08. erfolgen, da der Antrag auf Förderung bis spätestens 01.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden kann.
Zuständige Stelle:
Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung - Stadtsanierung
Erforderliche Unterlagen: