Achtung: Meldung aus dem Archiv 2017

Auf Grund der extremen Wettersituation weist das Gesundheitsamt Saalfeld-Rudolstadt folgendes an:
Auf allen Trinkwasseranlagen ohne Aufbereitung wird ab sofort eine höhere Chlorung des Trinkwassers vorgenommen (0,3 mg/l Chlor). Diese Anweisung wird ausgesprochen nach § 37 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000 in der derzeit gültigen Fassung und gilt ab sofort und bis auf Widerruf. Folgende Orte sind betroffen:
Arnsbach
Arnsberg
Döhlen
Großgeschwenda
Kleinneundorf
Königsthal
Laasen
Lichtentanne
Oberloquitz
Probstzella
Schaderthal
Schlaga
Reichenbach
Roda
Wickendorf
Unterloquitz
Zopten
Kaulsdorf
Hockeroda |
Jehmichen
Lositz
Wittmannsgereuth
Lausnitz
Marktgölitz
Buchbach
Gabe Gottes
Lippelsdorf
Sommersdorf
Creunitz
Gebersdorf
Limbach
Heilsberg
Geitersdorf
Teichröda
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Leutenberg
Hirzbach
Herschdorf
Landsendorf
Rosenthal
Schweinbach
Saalfeld/Bereich „Saure Wiese“
Etzelbach
Mötzelbach
Schloßkulm
Bad Blankenburg/Bereich „Altstadt“
Großgölitz
Kleingölitz
Watzendorf
Eichfeld
Lichstedt
Keilhau
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Sollten Sie Fragen zur Trinkwasserqualität haben, wenden Sie Sich bitte an den ZWA Saalfeld-Rudolstadt unter der Telefonnummer 03671 / 57 96-0.
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für
Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
10.08.2017