
Auf dieser Seite können Sie sich über aktuelle Formelle Öffentlichkeitsbeteiligungen informieren. Die Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt mindestens sieben Tage vor Auslegung des Planverfahrens im Amtsblatt.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Planungsverfahren. Dabei wird bei der Bauleitplanung grundsätzlich zwischen der "frühzeitigen Bürgerbeteiligung" und der "öffentlichen Auslegung" unterschieden. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen umfassen neben den laufenden Verfahren der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung auch Auslegungen zu Planungen anderer Behörden.
Während der Auslegung hat jedermann Gelegenheit, Anregungen zum ausgelegten Planverfahren mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Öffentliche Auslegungen:
Finden gegenwärtig keine öffentlichen Auslegungen statt erhalten Sie Auskunft zu laufenden Verfahren im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung